Glücksspielstaatsvertrag vor dem Ende?!

Nicht nur die EU-Kommission kritisiert den deutschen Glücksspielstaatsvertrag, sondern nun auch das Verwaltungsgericht Schleswig (Das liegt im schönen Schleswig-Holstein, nicht unweit von meinem Zuhause). Genau wie die Europäische-Kommision, beruft sich das Verwaltungsgericht auf die Dienstleistungsfreiheit. Zwar könne die Freiheit gerichtlich eingeschränkt werden, jedoch müsse dieses aus Gründen des Allgemeinwohls erfolgen und zudem müsse die getroffenen Maßnahmen auch “geeignet und verhältnismäßig” sein. In dem konkreten Fall hat ein Onlinesportwettenanbieter mit Sitz auf Gibraltar eine Klage eingereicht, in der die Anerkennung seiner europäischen Betriebslizenz auch für das Land Schleswig-Holstein geprüft werden soll. Die Verwaltungsrichter in Schleswig stellten nun die “Verhältnismäßigkeit” in Frage: “Die Kammer hat rechtliche Bedenken geäußert, ob die dem Länderstaatsvertrag zugrunde liegende Absicht der Prävention von Spielsucht und des Jugendschutzes nur im Bereich von Lotterie und Sportwetten private Anbieter ausschließen darf. Denn andere bundesgesetzlich geregelte Glücksspiele, wie zum Beispiel Automatenspiele, unterliegen nicht solchen Beschränkungen. (…) In diesem Zusammenhang ist insbesondere darauf hinzuweisen, dass Internet-Pferdewetten in Deutschland nicht verboten sind und das Angebot an Spielautomaten stark ausgeweitet wurde. Zudem ist die Werbung für Glücksspiele per Post in der Presse und im Radio nach wie vor erlaubt.”
Mit anderen Worten: Bei dem Glücksspielstaatsvertrag wird anscheinend mit zweierlei Maß gemessen. Der Kläger äußerte den Verdacht, dass der Glücksspielstaatsvertrag in erster Linie die steuerlichen Interessen absichern soll. Rechtsanwältin Susanna Münstermann von der Münchener Kanzlei Hambach & Hambach äußerte sich zum Thema wie folgt: “Es kann kaum aus Gründen des Spielerschutzes ein Monopol gerechtfertigt werden, wenn die Gefahr der monopolisierten Bereiche nahe Null liegt und die tatsächlich gefährlichen Glücksspielangebote liberalisiert bleiben.” Die Münchner Kanzlei ist eine von zwei Kanzleien, die ebenfalls eine Klage eingereicht haben. Weiter hieß es aus München:

“Der Tag dieses Urteils wird zwar nicht der letzte schwarze Tag für das junge (Spiel-)Monopol gewesen sein, allerdings der Tag, der den Anfang vom Ende des neuen Glücksspielstaatsvertrags eingeläutet hat.”

Ist doch schon mal ein Anfang!

Hinzufügen bei: Diese Icons verlinken auf Bookmark Dienste bei denen Nutzer neue Inhalte finden und mit anderen teilen können.
  • del.icio.us
  • MisterWong
  • Infopirat
  • Linkarena
  • seekXL
  • Technorati
  • Webnews
  • Y!GG
  • Digg

Tags: ,

Datum: Sonntag, 3. Februar 2008 11:25
Themengebiet: NewsDiesen Artikel kommentieren

Kommentar abgeben